Minijobs werden teurer: Pauschsteuer soll 2027 steigen
Für Arbeitgeber könnten Minijobs ab 2027 deutlich teurer werden. Die Bundesregierung plant, die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts anzuheben.
Die Änderung ist Teil des geplanten Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Wichtig: Die Erhöhung ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zwar bereits zugestimmt, das weitere Gesetzgebungsverfahren steht jedoch noch aus.
Was ist konkret geplant?
Arbeitgeber können Minijobs mit Verdienstgrenze derzeit grundsätzlich entweder individuell nach den Lohnsteuermerkmalen der beschäftigten Person oder mit einer einheitlichen Pauschsteuer von 2 Prozent versteuern.
Diese Pauschsteuer umfasst Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und wird gemeinsam mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale abgeführt.
Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll dieser Steuersatz zum 1. Januar 2027 von 2 auf 5 Prozent steigen.
Damit würde sich die steuerliche Belastung bei pauschal versteuerten Minijobs mehr als verdoppeln.
Was bedeutet das finanziell für Arbeitgeber?
Wie stark sich die geplante Änderung auswirkt, zeigt ein einfaches Beispiel:
Bei einem monatlichen Minijob-Verdienst von 633 Euro – der ab 2027 geltenden Minijob-Grenze – beträgt die Pauschsteuer aktuell rechnerisch:
2 Prozent: 12,66 Euro pro Monat
Bei einem Steuersatz von 5 Prozent wären es:
5 Prozent: 31,65 Euro pro Monat
Das entspricht einer Mehrbelastung von 18,99 Euro pro Monat beziehungsweise 227,88 Euro pro Jahr und Beschäftigtem.
Bei mehreren Minijobbern können sich daraus schnell spürbare zusätzliche Personalkosten ergeben.
Wer wäre von der Änderung betroffen?
Die geplante Erhöhung betrifft Minijobs, bei denen sich der Arbeitgeber für die einheitliche Pauschalbesteuerung entscheidet.
Alternativ können Minijobs weiterhin individuell nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen der Beschäftigten versteuert werden. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Beschäftigung und der individuellen steuerlichen Situation ab.
In der Praxis übernehmen Arbeitgeber die Pauschsteuer häufig zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt. Grundsätzlich besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Pauschsteuer auf den Beschäftigten abzuwälzen. Die konkrete arbeitsvertragliche Gestaltung sollte dabei berücksichtigt werden.
Was bedeutet die geplante Änderung für die Payroll?
Sollte das Gesetz wie vorgesehen in Kraft treten, müssen Payroll-Verantwortliche insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
Steuersatz im Abrechnungssystem anpassen: Bei pauschal versteuerten Minijobs müsste ab 2027 der neue Satz von 5 Prozent berücksichtigt werden.
Personalkosten neu kalkulieren: Die zusätzlichen Kosten können sich insbesondere bei Unternehmen mit vielen geringfügig Beschäftigten deutlich bemerkbar machen.
Besteuerungsart prüfen: Unternehmen sollten überprüfen, welche Minijobs pauschal und welche individuell versteuert werden.
Abrechnungen zum Jahreswechsel kontrollieren: Änderungen sollten rechtzeitig im Payroll-System hinterlegt und vor der ersten Abrechnung 2027 geprüft werden.
Gesetzgebungsverfahren beobachten: Da die Änderung noch nicht endgültig beschlossen ist, sollte die weitere Entwicklung bis zum Jahreswechsel verfolgt werden.
Mehrere Änderungen bei Minijobs zum Jahreswechsel
Die geplante höhere Pauschsteuer ist nicht die einzige Veränderung, die Arbeitgeber bei Minijobs für 2027 im Blick behalten sollten.
Fest steht bereits, dass die Minijob-Grenze zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro steigt. Zudem ändern sich weitere Rahmenbedingungen und Abgaben rund um geringfügige Beschäftigungen.
Für Unternehmen empfiehlt es sich deshalb, Minijobs nicht isoliert zu betrachten, sondern die gesamten Arbeitgeberkosten und Abrechnungseinstellungen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu überprüfen.
Mit Solvenius gut auf Änderungen vorbereitet
Gerade zum Jahreswechsel müssen in der Entgeltabrechnung zahlreiche gesetzliche und steuerliche Änderungen berücksichtigt werden. Solvenius unterstützt Unternehmen dabei, neue Vorgaben rechtzeitig in der Payroll umzusetzen und Abrechnungsprozesse zuverlässig an neue Rahmenbedingungen anzupassen.
Ob vollständig ausgelagerte Entgeltabrechnung oder Unterstützung des eigenen Payroll-Teams: Unsere Payroll-Expertinnen und -Experten behalten relevante Änderungen im Blick und sorgen für eine zuverlässige Umsetzung.
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Stand: September 2026. Die geplante Erhöhung der Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent ist Bestandteil des Regierungsentwurfs zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 und noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen.




